Unsere Philosophie

Gegründet wurde unsere Kanzlei 1996, nachdem wir aufgrund userer Erfahrungen in anderen Kanzleien zu der Überzeugung gelangt waren, die nachstehende Philosophie unserer anwaltlichen Tätigkeit in einer eigenen und eigenständigen Kanzlei besser verwirklichen zu können.


Grundlage unseres Berufsverständnisses ist das Vertrauen unserer Mandantschaft in die fachliche Kompetenz und die Person des jeweiligen Anwalts. Hierbei ist die ständige Fort- und Weiterbildung sowohl der Rechtsanwälte als auch des Mitarbeiterteams in allen angebotenen Rechtsgebieten ebenso selbstverständlich wie die Einbringung persönlichen Engagements und Durchsetzungsvermögens bei der Beratung und Vertretung.


Maßgebliches Ziel unserer Kanzlei ist die möglichst schnelle, effiziente und damit auch kostensparende Lösung des jeweiligen Problems unserer Mandantschaft.


Dies beginnt mit einer Beratung und Vertretung, die zunächst regelmäßig auf eine außergerichtliche Lösung zielt. Trotz unserer Unabhängigkeit können wir hier hervorragend auch andere Berater unserer Mandantschaft (Steuerberater, Unternehmensberater, Mediatoren) in den Lösungsprozess mit einbeziehen. Zur Ergänzung unserer Fachkompetenz greifen wir hierbei auch auf unser eigenes Netzwerk an nationalen und internationalen Kompetenzen zurück. Durch die Einbeziehung unserer Kanzlei nicht nur in zahlreiche berufsständige Vertretungen (DAV, BRAK, DNotI) sondern auch in überregional und international tätige Rechtsanwaltsgemeinschaften (Advocat24, advounion, EULAN) ist ein Problemaustausch und die Hinzuziehung weiteren Fachwissens stets gesichert.


Des Weiteren dient, wenngleich wir im Interesse unserer Mandantschaft stets bemüht sind, diesen Weg nur bei wirklicher Notwendigkeit zu beschreiten, auch die Prozessführung als zweites wesentliches Standbein unserer Kanzlei zur Lösung der Probleme und Anliegen unserer Mandantschaft. Nur ein Recht, das durchgesetzt werden kann, ist letztlich wirklich effektiv. Hierzu sind wir bei allen deutschen Gerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen – befugt, unsere Mandantschaft selbst zu vertreten.