Leistungen

Wir vermögen Sie kompetent in folgenden Bereichen zu vertreten:

Arbeitsrecht

Wir betreuen Dienst- und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber beginnend mit den Verhandlungen zum Abschluss von Dienst-/Arbeitsverträgen, beispielsweise auch mit der Erstellung komplexer Arbeitsverträge unter Einbeziehung des betrieblichen Steuerberaters, über Differenzen und Lösungsnotwendigkeiten während des Arbeitsverhältnisses (Änderungsverträge, Änderungskündigungen, Direktionsrechtsausübung, Abmahnungen, Zwischenzeugnisse) bis hin zu dessen Beendigung (Fristablauf, Kündigung, Aufhebungsvertrag). Hierzu zählen insbesondere außergerichtliche Verhandlungen als auch arbeitsgerichtliche Rechtstreitigkeiten (Kündigungsschutzprozesse, Lohnprozesse, Prozesse wegen Abmahnungen, Zeugnissen etc.)


In Verbindung mit unserem Netzwerk begleiten wir Sie auch als Unternehmer oder als Betriebsrat, falls Sie rationalisieren oder restrukturieren und Sozialplan- oder Interessenausgleichsplanverhandlungen notwendig werden. So vertreten wir Sie mit spezialisierten Fachanwälten unseres Netzwerkes auch in Kollektivverfahren und begleiten Sie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Haustarifen.

Erbrecht

Bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüchen bieten wir Ihnen ebenso wie bei Testamenstvollstreckungen unsere fachkundige Beratung und Unterstützung bis hin zur eventuell gerichtlichen Auseinandersetzung an.


Wir beraten Sie ebenso, sei es als Privatperson oder als Inhaber eines Unternehmens im Hinblick auf die Findung sachgerechter Nachfolgeregelungen. Wir bieten hierzu auch die Gestaltung, eventuelle Beurkundung oder sonstige notarielle Umsetzung von Übertragungsverträgen, Erbverträgen und Testamenten.

Familienrecht

Wir bieten insbesondere die anwaltliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Falle des Scheiterns von zwischenmenschlichen Beziehungen (ehelich, nichtehelich und gleichgeschlechtlich) an. Hierunter fallen neben dem „klassischen“ Scheidungsantrag insbesondere auch das Herbeiführen einer Einigung bzw. von Regelungen und Auseinandersetzungen über den gemeinsamen Hausrat, eine etwaige Ehewohnung, Vermögen und Unterhalt sowie die notwendigen Regelungen um gemeinsame minderjährige Kinder und deren Unterhalt. Des Weiteren umfasst unsere Beratung für Sie auch Kindschafts- und Verwandtschaftssachen im Übrigen, wie Rechtsfragen um Adoption, Verwandtenunterhaltspflichten auch gegenüber volljährigen Kindern oder gegenüber volljährigen Erwachsenen (Eltern).


Sie können auf unsere langjährige Beratungs- und Gerichtspraxis in Ehescheidungs- und sonstigen familienrechtlichen Verfahren zurückgreifen. Auch hier stehen wir – quasi präventiv – mit dem Notariat für vorbeugende vertragliche Regelungen (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Erbverträge) zur Verfügung.  

Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Maßgebliches Ziel unserer anwaltlichen Beratung ist die jeweils zukunftsorientierte Aufstellung Ihres Unternehmens mit der jeweils sachgerechten Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, beginnend mit der Gründung über Umwandlungs- und andere Umstrukturierungsmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Aufnahme von Gesellschaftern) bis zur Liquidation/Umwandlung/Verschmelzung einer Gesellschaft, sowohl im Personen- (GbR, OHG, KG) als auch im Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG, KGaA). Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen führen wir für Sie außergerichtlich und sofern notwendig auch gerichtlich.

Immobilienrecht / Privates Baurecht

Wir bieten zunächst die anwaltliche Beratung und eventuelle Mitwirkung bei jeglicher Anschaffung/Errichtung einer Immobilie für Käufer/Bauherren, Verkäufer, Bauunternehmer Architekten und Makler. Des Weiteren umfasst unsere Beratung Probleme und Anliegen um jedwede Nutzung und Verwertung (von der privaten oder gewerblichen Vermietung bis zur Veräußerung) des Grundbesitzes. Des Weiteren vertreten wir Sie bei jeglichen zivilrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie, sei es als Bauherr, Bauträger, Subunternehmer, Vermieter, Mieter, Wohnungs- und Teileigentümer, Architekt oder Makler.


Neben der anwaltlichen Betreuung bieten wir Ihnen auch die notarielle Begleitung und Umsetzung. Auch hier ergänzt die notarielle Tätigkeit unsere Beratungstätigkeit, welche für eine sachgerechte Vertragsgestaltung sorgt und eine interessengerechte Abwicklung sichert.

Handelsrecht / Vertragsrecht / Inkasso

Wir bieten zum einen die Unterstützung bei der Gestaltung von Vertragswerken für zivil- und handelsrechtliche Beziehungen im In- und Ausland. Hierzu zählen sowohl Standardverträge (insbesondere aus den Bereichen Kaufrecht, Dienst-, Dienstleistung und Werkrecht, Leasing, Franchising, Kooperation, Vertrieb, Handelsvertretungen) als auch Rahmenverträge nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir helfen, solche Verträge neu zu erstellen oder auch bestehende Verträge zu prüfen und ggf. zu optimieren Des Weiteren bieten wir unsere Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung und Auflösung geschlossener Verträge an.


Zudem bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, gesetzlich begründeter Ansprüche (Besitzverschaffung, Eigentumsherausgabe, Schadensersatz) sowie die Verteidigung gegen ungerechtfertigte vertragliche, gesetzliche oder deliktische Inanspruchnahme.


Zu einem wirkungsvollen Inkasso zählt dabei nicht nur das Verfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels, sondern auch die effiziente Durchsetzung im Zwangsvollstreckungs- und ggf. Zwangsversteigerungsverfahren – für die unsere Vollstreckungsabteilung steht.


Straf- und Strafverfahrensrecht / Wirtschaftsstrafrecht

Bei der Straf- und strafverfahrensrechtlichen Vertretung sind wir Ihr parteiischen Interessenvertreter, gleich ob Sie Beschuldigter, Geschädigter oder Zeuge in einem Strafverfahren sind. Die Vertretung von Beschuldigten in noch außergerichtlichen Ermittlungsverfahren oder von Angeklagten im gerichtlichen Strafverfahren bedarf einer ständigen vertrauensvollen Beziehung, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wir verteidigen bei sogenannten allgemeinen Strafsachen (Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug, Raub, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Straßenverkehrsdelikte, etc.) sowie bei Jugendstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen und Wirtschafts- und Steuerdelikten. Soweit die Strafprozessordnung dies vorsieht, übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.


Im Wirtschaftsstrafrecht sehen wir unsere Aufgabe in der Vertretung unserer Mandanten bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen (in der Regel in enger Zusammenarbeit mit dem betreffenden Steuerberater oder unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers aus unserem Netzwerk) ebenso wie bei dem Vorwurf der Verletzung insolvenzrechtlicher, bilanzrechtlicher oder handels- und gesellschaftsrechtlicher Strafnormen.

Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht

Hier umfasst unsere Tätigkeit zunächst die zivilrechtliche Durchsetzung berechtigter Interessen aus und nach einem Verkehrsunfall. Dazu zählt die Korrespondenz mit dem Gegner und der gegnerischen Versicherung, auch bei Auslandsberührung, egal, o der Unfallgegner bzw. seine Versicherung aus dem Ausland stammt oder ob der Unfall sich im Ausland ereignete. Wir setzen Ihre materiellen und immateriellen Ansprüche außergerichtlich und bei Notwendigkeit auch gerichtlich durch. Wir beraten Sie hinsichtlich des Umfangs Ihrer Ansprüche (Gutachterkosten, Leihwagen, Pauschalen, Umsatzsteuer) und hinsichtlich ihrer Möglichkeiten der Restitution (Abrechnung nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag, statt Leihwagen) und deren jeweilige Voraussetzungen.


Wir unterstützen Ihre Korrespondenz mit der eigenen Versicherung bei streitigen Schuldfragen und verteidigen Sie in bußgeldrechtlichen und verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten. Zu letzteren zählen neben Vorwürfen um Verkehrsunfälle (Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung) insbesondere Vorwürfe von Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Versicherungsschutz oder ohne (hinreichende) Fahrerlaubnis.


Sodann fällt hierunter auch noch die Vertretung gegenüber der Straßenverkehrsbehörde im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis und deren beabsichtigten Entzug oder ein Fahrverbot sowie um die Erlangung/Wiedererlangung und hierbei auftretenden Problemen (MPU).